Gemeinschaftsregeln
1. Wir gehen rücksichtsvoll miteinander um
- Ich unterlasse alles, was andere oder mich gefährden könnte.
- Ich rede so, dass niemand beleidigt, verletzt, verhöhnt oder herabgesetzt wird.
- Ich achte fremdes Eigentum und die Lehr- und Lernmittel der Schule, ich nehme nichts weg und beschädige nichts.
2. Wir verbannen Gewalt von unserer Schule
- Ich bedrohe und behindere niemanden und greife niemanden körperlich an – auch nicht „aus Spaß“.
3. Wir tragen zu einer freundlichen und angenehmen Schulatmosphäre bei
- Ich schone die Grünanlagen und helfe sie sauber zu halten und zu pflegen.
- Ich lasse kein Papier und keine Abfälle herumliegen.
- Ich bemale, bespraye, beschädige und beschmutze weder Gegenstände noch Gebäude.
4. Wir wirken an einem störungsfreien Unterricht mit
- Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
- Ich bringe meine Arbeitsmaterialien mit.
- Ich führe nur Gespräche, die zum Unterricht gehören.
- Ich benutze keine elektronischen Geräte wie z. B. ein Handy.
- Ich verlasse meinen Platz oder den Unterrichtsraum nur mit Erlaubnis der Lehrkraft.
5. Wir halten uns an die Pausenordnung
- Ich halte mich in den großen Pausen auf den Schulhöfen auf. Ich respektiere, dass Bereiche des Geländes einzelnen Gruppen vorbehalten sein können.
- Ich tobe und lärme nicht vor dem Hauptgebäude. Die Wiese dort ist eine Ruhezone.
- Ich bleibe in Regenpausen nach dem Abläuten unter Aufsicht in meinem Klassenraum.
- Ich leihe mir Spielgeräte am Anfang der Pause aus und bringe sie am Ende der Pause zurück.
6. Wir beachten die Regeln, die uns vorgegeben sind
- Ich darf das Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht verlassen.
7. Wir wissen, dass Fehlverhalten Folgen hat
- Ich weiß, dass gegen mich Ordnungsmaßnahmen getroffen werden können, wenn ich durch mein Verhalten die Arbeit und das Zusammenleben in der Schule störe.
Liebe Erwachsene, bitte beachten Sie:
- Auf dem gesamten Gelände besteht - wie in allen Hamburger Schulen - absolutes Rauchverbot!
- Der Schulparkplatz ist ausschließlich von Bediensteten der Schule zu nutzen. Das Befahren zum Herauslassen oder Einsammeln der Kinder ist ausdrücklich verboten. Die Kinder sollen den Parkplatz nicht als Fußweg nutzen!
